Information an Klassenelternschaften und Schulelternrat

Nach § 96 Abs. 1 NSchG können von den Klassenelternschaften und dem Schulelternrat sowie auch in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schule alle schulischen Fragen außer den privaten Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülerinnen … Lesen Sie mehr

Vertraulichkeit der Konferenzen

Die Mitglieder von Konferenzen einschließlich der teilnehmenden Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Schülervertreterinnen und Schülervertreter müssen gem. § 41 Abs. 2 NSchG die ihnen bekannt werdenden persönlichen Daten vertraulich … Lesen Sie mehr

Verkündung von Durchschnittsnoten bei Abschlussfeiern

An vielen Schulen werden die Schülerinnen und Schüler nach bestandener Abschlussprüfung in feierlichem Rahmen verabschiedet. Sie erhalten ihre Zeugnisse, die Besten werden offiziell belobigt und erhalten ihre Preise. Gegenstand einer Beschwerde … Lesen Sie mehr