Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften und auf Leihgeräten für Lehrkräfte (Stand: 2023-02-23)

ACHTUNG: Der seit dem 1.1.2020 (veröffentlicht im SVBl 2/2020) gültige Erlass für private IT-Systeme der Lehrkräfte gilt analog auch für die aus Mitteln des Digitalpaktes zur Verfügung gestellten Leihgeräte für Lehrkräfte!

Der vorliegende RdErl. regelt den datenschutzkonformen Einsatz privater IT-Systeme zur Erledigung dienstlicher Aufgaben – innerhalb wie außerhalb der Diensträume –, insbesondere soweit damit die von Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, Fachlehrerinnen und Fachlehrern, Kursleiterinnen und Kursleitern sowie Tutorinnen und Tutoren üblicherweise zu Hause wahrgenommenen Aufgaben unterstützt werden. Eine dienstliche Notwendigkeit, für diese Aufgaben IT-Systeme einzusetzen, besteht jedoch nicht.

Wenn Lehrkräfte auf privaten IT-Systemen Daten nach Nummer 3 des Erlasses verarbeiten, ist das dienstliche Tätigkeit. „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO ist daher auch in diesen Fällen die Schule, vertreten durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Sie bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften auch dann verantwortlich, wenn Lehrkräfte solche Daten zu Hause verarbeiten.

Den vollständigen Erlass finden Sie hier online.

Leihgeräte für Lehrkräfte fallen auch unter den Erlass: „Da es sich um dienstliche Endgeräte zum unterrichtlichen Einsatz handelt, die im pädagogischen Schulnetz genutzt werden, tragen die Lehrkräfte datenschutzrechtlich die gleiche Verantwortung wie bei privaten Endgeräten. Die diesbezüglichen Regelungen des Erlasses zur „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften“, RdErl. d.MK v. 01.01.2020, Nds. MBl. 2020, S. 153, gelten daher analog.“ (Handreichung, S. 3)

Ein Muster für einen “Antrag auf Genehmigung der Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen)” finden Sie hier zum Download: Docx-Format.
Dieser Antrag ist natürlich nicht hinreichend für die Nutzung der Leihgeräte, da für die Nutzung dieser Geräte außerdem eine separate Nutzervereinbarung durch die Lehrkräfte zu unterzeichnen ist.