Durchführung von Umfragen und Erhebungen in Schulen (Stand 2023-02-23)

Quelle: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/schulen/umfragen/durchfuehrung-von-umfragen-und-erhebungen-95662.html

In den letzten Jahren nehmen Schulen immer häufiger an Forschungsvorhaben und Vergleichsstudien (z. B. PISA, IGLU, NEPS usw.) teil. Die Schülerinnen und Schüler und die Beschäftigen der Schulen werden zu unterschiedlichen Themen befragt, die oft auch über die Schule hinausgehen, z. B. bei Auskünften der Schülerinnen und Schüler zu ihrem Freizeitverhalten. Auch die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Schulen rückte zunehmend in den Fokus der Diskussion.

Bei den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, aber auch bei den Beschäftigten der Schulen, löst die Durchführung dieser vielfältigen Umfragen und Erhebungen häufig Verunsicherung aus. Oft werden wir befragt, ob z. B. eine Teilnahmeverpflichtung besteht oder personenbezogene Daten veröffentlicht werden dürfen.

Um ein bisschen Licht in das Dunkel zu bringen, haben wir die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Umfragen und Erhebungen in Niedersachsen in einem Merkblatt zusammengefasst, dass hier in der rechten Infospalte eingestellt ist.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599

Den derzeit gültigen Erlass finden Sie online.

 

Ergänzung 2023-02-23:

Eine Arbeitsgruppe des Niedersächsischen Verbundes zur Lehrerbildung hat in einem engen Austausch mit den zuständigen Behörden eine erlasskonforme Handreichung inkl. Formularvorlagen entwickelt, die eine sachgerechte Anwendung des Erlasses von Seiten der lehrerbildenden Hochschulen sowie eine Qualitätssicherung in der Umsetzung formaler und ethischer Vorgaben an den Hochschulen unterstützen.

Die Unterlagen findet man online unter: https://uol.de/diz/studium-und-lehre/umfragen-und-erhebungen-in-schulen