Behördenleitfaden “Umgang mit webbasierten sozialen Medien (Social Media)”

Dieser Leitfaden richtet sich an die öffentliche Verwaltung, an einer daran angelehnten Handreichung für Schulen wird gearbeitet:

Im Internet gibt es eine große Anzahl verschiedener Social-Media-Ausprägungen. Typische Ausprägungen sind soziale Netzwerke, Wikis, Blogs, Foren oder Newsgroups. Zur Zeit der Erstellung dieses Leitfadens sind z.B. das soziale Netzwerk Facebook, der Mikroblogging-Dienst Twitter und das Wiki Wikipedia besonders häufig frequentierte Social-Media-Angebote. Die Nutzung von Social Media bietet für die öffentliche Verwaltung interessante Chancen zur Verbesserung der Arbeitserledigung. Sie birgt aber auch zahlreiche Risiken. Dieser Leitfaden geht auf alle drei Dimensionen – Chancen, Risiken und Rechtsrahmen – ein, Schwerpunkt des Leitfadens ist jedoch, auf Gefahren und rechtliche Regelungen hinzuweisen und Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren und zur Vermeidung von Rechtsverstößen zu beschreiben um so das Risiko bei der Nutzung von Social Media in der öffentlichen Verwaltung zu minimieren.

Der Leitfaden richtet sich an die Behördenleitungen bzw. die Stellen, die über die Einrichtung bzw. Nutzung von Social Media entscheiden. Er soll aber auch den Beschäftigten des Landes Niedersachsen grundlegende Informationen für die Nutzung von Social Media geben. Der Leitfaden versucht so allgemein zu bleiben, dass die meisten Social-Media-Ausprägungen berücksichtigt werden.

Kapitel 3 des Leitfadens gibt einen Überblick über die Chancen, die Social Media bieten. Kapitel 4, 5 und 6 führen die Risiken auf und beschreiben wichtige rechtliche und organisatorische Regelungen. Kapitel 7 führt auf, welche Verhaltensregeln eingehalten werden sollen. Dabei beschreibt Kapitel 7.1 Regeln bei der Nutzung von Social Media und Kapitel 7.2 Regeln für Behördenauftritte in Social Media.

Im Anhang 1 des Leitfadens werden die unterschiedliche Web 2.0 – Ausprägungen kurz erläutert. Anhang 2 enthält die Bekanntmachung „Veröffentlichung von Beschäftigtendaten im Internet” vom 23.01.2012. Anhang 3 listet in einem „Behörden-Leitfaden für Bedienstete” die in Kapitel 7 aufgeführten Verhaltensregeln so auf, dass diese als Kurzfassung des Leitfadens weitergegeben werden können.

Den gesamten Text des Behördenleitfadens finden Sie hier zum Nachlesen.