An vielen Schulen werden die Schülerinnen und Schüler nach bestandener Abschlussprüfung in feierlichem Rahmen verabschiedet. Sie erhalten ihre Zeugnisse, die Besten werden offiziell belobigt und erhalten ihre Preise. Gegenstand einer Beschwerde war der Umstand, dass an einer Schule in diesem Zusammenhang bei den besten Schülerinnen und Schülern auch noch der Notendurchschnitt genannt und ein Vergleich zu dem Notendurchschnitt des Vorjahres angestellt wurde. Die Beschwerde war begründet: Denn während es bei einer Auszeichnung dazugehört, sie nicht im stillen Kämmerlein, sondern coram publico zu überreichen, gibt es keinen Grund, Noten und Leistungsverbesserungen von Schülerinnen und Schülern ohne deren Einwilligung öffentlich bekannt zu geben.
Der oben stehende Beitrag wurde verfasst von Kerstin Prinzhorn (Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover) und stammt aus dem Jahre 2009. Er ist Teil eines Aufsatzes zum Thema “Umgang mit personenbezogenen Daten in der Schule”. Dieser Aufsatz wurde seit 2009 nicht mehr überarbeitet. Eine zeitnahe Überarbeitung ist zurzeit nicht geplant.
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