Klassenbuch

Klassenbücher sind nicht ausreichend vor der Einsichtnahme von verschiedenen Personen in der Schule geschützt, so dass Einträge einer Datenübermittlung gleich kommen. Deshalb dürfen personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten im Klassenbuch nicht dokumentiert werden.

Der oben stehende Beitrag wurde verfasst von Kerstin Prinzhorn (Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover) und stammt aus dem Jahre 2009. Er ist Teil eines Aufsatzes zum Thema “Umgang mit personenbezogenen Daten in der Schule”. Dieser Aufsatz wurde seit 2009 nicht mehr überarbeitet. Eine zeitnahe Überarbeitung ist zurzeit nicht geplant.
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