Zurückhaltung ist geboten, wenn Daten, Fakten, Gebräuche und Erfahrungen aus dem familiären Bereich der Schülerinnen und Schüler gesammelt, ausgewertet und im Unterricht erörtert werden, wie das manche Arbeitshefte der Schulbuchverlage, vor allem für die unteren Jahrgangsstufen, vorsehen. Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler sich nicht genötigt fühlen, gegen ihren Willen oder den ihrer Eltern im Unterricht personenbezogene Informationen aus der Familie preiszugeben. Zur Erfüllung des Bildungsauftrages wäre dies im Zweifel nicht erforderlich.
Der oben stehende Beitrag wurde verfasst von Kerstin Prinzhorn (Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover) und stammt aus dem Jahre 2009. Er ist Teil eines Aufsatzes zum Thema “Umgang mit personenbezogenen Daten in der Schule”. Dieser Aufsatz wurde seit 2009 nicht mehr überarbeitet. Eine zeitnahe Überarbeitung ist zurzeit nicht geplant.
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