Unser Kollege Uwe Plasger (plasger@nibis.de) hat eine Handreichung zu diesem Thema erstellt. Wir veröffentlichen hier den Text, das Dokument kann man aber auch als PDF herunterladen:
Der einwandfreie Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken ist ein wesentlicher Bestandteil von Medienkompetenz und muss ebenso erlernt werden, wie der technische und kreative Umgang mit den Medien selbst.
Die folgenden Kurzhinweise sollen dazu beitragen, dass sich sowohl Kinder und Jugendliche als auch betreuende Pädagogen und Eltern bei eigenen Filmproduktionen rechtzeitig der Urheberrechtsproblematik bewusst werden und nach rechtlich gesicherten Lösungen suchen.
- Urheberrechtlich geschützte Musik und lizenzfreie Musik
Zu einem Film gehört meist auch eine passende Filmmusik. Kinder und Jugendliche greifen bei ihren Videoproduktionen gerne auf ihre Lieblingsmusik aus dem CD-Regal zurück, die in aller Regel urheberrechtlich geschützt ist. Solange diese Musik legal erworben wurde, ist einer Vorführung im ausschließlich privaten, d.h. familiären Bereich nichts entgegenzusetzen.- Für öffentliche Vorführungen, und dazu gehört auch die Teilnahme an einem Filmwettbewerb, muss eine Genehmigung eingeholt werden, die in aller Regel nicht nur kostenpflichtig, sondern auch nur unter beträchtlichem Aufwand zu bekommen ist.
- Günstiger und einfacher zu bekommen ist dagegen lizenzfreie Musik, die man zwar einmalig auch bezahlen muss, dann aber alle Verwertungsrechte dazu erwirbt. Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter mit einem hochwertigen Musikangebot, wie z. B. Tonarchiv.de oder soundtaxi.net.
- Mit so genannten “creative commons”-Lizenzen kann man über das Internet Musik kostenlos erwerben und für eigene Medienprojekte nutzen. Es gibt zurzeit 6 verschiedene CC-Lizenzen, die verschiedene Nutzungsbedingungen festlegen. Mit etwas Geduld und Recherche kommt man hier recht einfach zu ausgezeichneten Musikstücken und Geräuschdateien. Mehr dazu unter http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
- Viele Medienzentren und Kreisbildstellen in Niedersachsen haben in ihrem Verleihangebot so genannte GEMA-freie Musik-CDs mit instrumentaler Musik speziell für Videofilmproduktionen. Diese Musik darf von regulären Entleihern der Medienzentren, also im Wesentlichen pädagogische und kulturelle Einrichtungen, für nicht kommerzielle Filmproduktionen verwendet und unter bestimmten Voraussetzungen auch veröffentlicht werden. Nähere Auskünfte dazu erteilen die Medienzentren und Kreisbildstellen.
- Als letzte aber auch als kreativste Lösung bleibt noch die Produktion eigener Filmmusik. Das hört sich im ersten Moment schwieriger an als es letztlich ist. Was spricht dagegen, befreundete Musiker/innen oder die Schulband an der Filmproduktion zu beteiligen? Und wenn das nicht möglich ist, kann man mit Hilfe von diversen Musiksoftwares wie Magix Music Maker (Windows) oder Garageband (Mac) geeignete Soundtracks produzieren, die dann auch ohne rechtliche Einschränkungen mit dem eigenen Film (nicht-kommerziell) veröffentlicht werden dürfen.
Wichtig: Die Veröffentlichung einer selbst eingespielten Version eines urheberrechtlich geschützten Musikstücks ist nur zulässig, wenn diese Version absolut identisch mit dem Original ist, es sich also um eine “echte” Coverversion handelt. Weichen wesentliche musikalische Bestandteile wie Instrumentierung, Rhythmus usw. ab, handelt sich um eine Bearbeitung, für die man das Einverständnis des Urhebers einholen muss.
- Das Recht am eigenen Bild
Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden und in welchem Zusammenhang dies geschieht.Im Zweifelsfall sollten junge Filmemacher/innen ein (schriftliches) Einverständnis zur
Veröffentlichung von jenen Personen einholen, die nicht zu den eigentlichen Darstellern gehören, aber dennoch im Film eindeutig zu erkennen sind, z. B. bei Aufnahmen in einem Café oder Geschäft. - Die Verwendung von Fotos aus einem Buch oder aus dem Internet
Um bei der Verwendung von Bildmaterial keine Urheberrechtsansprüche zu verletzen, kann man auf freie Bilddatenbanken zurückgreifen, wie z. B. Pixelio.de. Hier muss dennoch auf die zugestandenen Rechte geachtet werden, z. B. ob man das Bild bearbeiten und wo man es veröffentlichen darf. In jedem Fall muss der Urheber an geeigneter Stelle genannt werden. - Texte und Textauszüge
Soll in einem Film ein fremder Text eingeblendet werden, so gilt, dass einzelne Textpassagen ohne Genehmigung übernommen werden dürfen. Sie müssen dann stets auch als Zitate gekennzeichnet sein und es muss die Quelle und der Urheber genannt sein.
Bei ganzen Texten muss vorab das Einverständnis des Rechteinhabers bzw. des Autors eingeholt werden. - Filmausschnitte
Um Filmausschnitte aus Fernsehsendungen und Ausschnitte aus Spielfilmen von DVD oder Video im eigenen Film zu verwenden, der öffentlich vorgeführt wird, ist eine Genehmigung des Rechteinhabers zwingend notwendig. Dies gilt übrigens auch, wenn in einer Szene im Hintergrund ein Fernsehgerät oder Videomonitor läuft, auf dem ein Film oder eine Fernsehsendung zu sehen ist.
Daher sollte man schon bei der Planung der Filmproduktion genau überlegen, ob fremde Filmausschnitte für den Film wirklich notwendig sind bzw. auch eine Einstellung ohne Bildschirm im Hintergrund möglich ist.Im Internet gibt es zahlreiche Seiten, die sehr ausführlich und fundiert zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken informieren. Suchbegriffe dazu sind u. a. “Recht am eigenen Bild”, “Bildrechte”, “Bilddatenbank”, “GEMA freie Musik”, “lizenzfreie Musik”, “Creative Commons”.
Und zum Schluss ein kleiner aber wichtiger Tipp:
Zu einem guten Film gehört ein informativer Abspann, in dem nicht nur die Namen der Darsteller und der Filmcrew zu lesen sind, sondern auch Herkunft und Urheber aller im Film verwendeten Bilder, Texte, Musik sowie fremder Filmausschnitte genannt werden. Natürlich auch, wenn diese von den Filmemacher/innen selbst produziert wurden. So professionell sollten selbst Hobbyfilmer arbeiten!
Uwe Plasger
Medienpädagogischer Berater
(plasger@nibis.de)