Erreichbarkeit des/der Datenschutzbeauftragten

Es sind Vorkehrungen zu treffen, die es den betroffenen Personen oder anderen Stellen ermöglichen, die/den Datenschutzbeauftragten einer Schule leicht zu erreichen.

Konkrete Vorgaben zur Form der Veröffentlichung liegen nicht vor. Es bietet sich jedoch an, die schuleigene Homepage um die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten zu ergänzen (empfohlen: innerhalb des Impressums). Ausreichend ist, wenn  für die/den Datenschutzbeauftragen eine Funktionsadresse wie z.B. Datenschutz@musterschule.de eingerichtet und diese dort angeben wird.

Stellen Sie darüber hinaus sicher, dass der Abruf dieses Mailkontos im Krankheits- oder Verhinderungsfall erfolgen kann. Es versteht sich von selbst, dass der stellvertretende Abruf so organisiert sein sollte, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation bspw. gegenüber der Schulleitung gewahrt bleibt.