Ein Beitrag des NDR auf seiner Homepage (abgerufen: 2019-02-22):
Niedersachsens Kultusministerium warnt Lehrer vor der Nutzung von WhatsApp (abgerufen: 2019-02-22) für dienstliche und schulische Zwecke. Aus Gründen des Datenschutzes sei dies bereits seit mehreren Jahren unzulässig, sagte ein Sprecher. Auch an WhatsApp-Gruppen von Schülern und Eltern dürfen sich Lehrer in Niedersachsen nicht beteiligen, so der Sprecher.
Ministerium sucht nach Alternativen
Das Ministerium sucht nach Alternativen: Derzeit werde die Nutzung eines möglichen alternativen Kurznachrichtendienstes geprüft, der den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werde, so der Sprecher. Generell stehe das Ministerium entsprechenden Kommunikationsmöglichkeiten positiv gegenüber, sagte ein Sprecher NDR.de. Man dürfe Schulen nicht von entsprechenden Entwicklungen abkoppeln, sie müssten auf der Höhe der Zeit bleiben, so der Sprecher.
Zuspruch von der GEW
Der Landeselternrat und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Niedersachsen halten die derzeitige Regelung für richtig. GEW-Sprecher Rüdiger Heitefaut verweist neben dem Datenschutz auch auf negative Folgen für Lehrer. Der Einsatz von WhatsApp würde für die Lehrkräfte “eine weitere Entgrenzung ihrer Arbeit” bedeuten, so der GEW-Sprecher. Mike Finke, Vorsitzender des Landeselternrats, betonte, dass der persönliche Kontakt zwischen Eltern und Lehrern viel wichtiger sei als Kommunikation via WhatsApp. Aus Elternkreisen sei ihm zudem keine Forderung nach dem Einsatz von Messengerdiensten für die Erreichbarkeit von Lehrern bekannt, so Finke.
Keine bundesweit einheitliche Linie
Bundesweit ist der Umgang mit WhatsApp in der Schule nicht klar geregelt: Während neben Niedersachsen auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz WhatsApp für den schnellen Austausch von Lehrern, Schülern und Eltern außen vor bleiben soll, sind entsprechende Chats zwischen Eltern und Lehrern etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen (NRW) und Hamburg nicht grundsätzlich verboten. In Mecklenburg-Vorpommern (abgerufen: 2019-02-22) wird Lehrern vor der Nutzung von WhatsApp für dienstliche und schulische Zwecke abgeraten, ein Verbot wurde aber bislang nicht ausgesprochen.