Immer wieder werden in Schulen Filmprojekte durchgeführt. Im § 22 Satz 1 KunstUrhG (Kunsturhebergesetz) wird das Recht am eigenen Bild beschrieben. Danach dürfen Bilder und Filme nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und veröffentlicht werden. Einwilligungsfähigkeit liegt dann vor, wenn sie in der Lage sind, die Bedeutung und die Tragweite der Einwilligung und deren rechtliche Folgen zu erfassen und ihren Willen hiernach zu bestimmen.
Bei Minderjährigen ist bis zur Vollendung des 15 Lebensjahr die Einwilligung der Erziehungsberechtigten (Personensorgeberechtigten) einzuholen. Ab der Vollendung des 15. Lebensjahres ist neben der Einwilligung des Betroffenen auch die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Personensorgeberechtigten) einzuholen.
Die Einwilligung kann jederzeit verweigert oder ohne Nennung von Gründen für die Zukunft widerrufen werden.
Damit die Einholung dieser Einwilligungserklärung möglichst unproblematisch erfolgen kann, stellen wir hier eine juristisch geprüfte Vorlage zur Verfügung. Diese Vorlage wurde erstellt von unserer Kollegin Franziska Stremski.