Aufgaben und Pflichten von Administratoren sollten auch an Schulen eindeutig geregelt sein. Eine Dienstanweisung regelt die Administration der informationstechnischen Systeme (IT-Systeme) und Dienste (IT-Dienste) im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen an die Datensicherheit. Sie gilt für alle mit der Administration Beauftragten (Administratoren).
Ziel der Dienstanweisung ist der Schutz personenbezogener Daten und sonstiger gespeicherter Daten vor Missbrauch bei der elektronischen Datenverarbeitung.
Hier finden Sie eine Mustervorlage (DOC / PDF) zum Download. Bitte passen Sie diese Vorlage gegebenenfalls an die Gegebenheiten vor Ort an.