Die Antwort lautet kurz und bündig: Nein!
Eingescannte Teile von Unterrichtsmaterialien dürfen in digitaler Form nur direkt an Schüler(innen) weitergegeben werden (bspw. per Mail, CD/DVD, USB-Stick).
Digitalisiert eine Lehrkraft gedrucktes Unterrichtsmaterial, darf sie das Digitalisat auf dem “Schulserver” nur “für eigene Zwecke” ablegen. Dieser Speicherbereich muss auch “gegen den Zugriff Dritter (auch anderer Lehrkräfte) geschützt werden (z.B. Passwortschutz).”
Bitte beachten: Das gedruckte Unterrichtsmaterial muss 2005 oder später erschienen sein, es dürfen nicht mehr als 10% (max. 20 Seiten) gescannt sein, das Digitalisat darf nur für den eigenen Unterrichtsgebrauch vorgesehen sein!
Ausführliche Erläuterungen finden Sie hier.