Bei der Einschulung oder der Aufnahme an einer weiterführenden Schule werden die Eltern – meistens mit einem Vordruck – gebeten, die erforderlichen Angaben über ihr Kind zu machen. Auf diesem Vordruck muss bereits erläutert werden, aufgrund welcher Rechtsvorschrift sie diese Angaben machen müssen. Steht auf dem Vordruck nicht genug Platz zur Verfügung, kann die Aufklärung auch auf einem separaten Merkblatt erfolgen. Für eine wirksame Datenerhebung und die rechtmäßige Weiterverarbeitung der Daten ist eine solche Aufklärung unbedingt erforderlich.
Der oben stehende Beitrag wurde verfasst von Kerstin Prinzhorn (Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover) und stammt aus dem Jahre 2009. Er ist Teil eines Aufsatzes zum Thema “Umgang mit personenbezogenen Daten in der Schule”. Dieser Aufsatz wurde seit 2009 nicht mehr überarbeitet. Eine zeitnahe Überarbeitung ist zurzeit nicht geplant.
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