Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 28.07.2020: “Der Europäische Gerichtshof(EuGH)hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 (Rechtssache C-311/18)den Beschluss 2016/1250 der Europäischen Kommission zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA (Privacy Shield) für unwirksam erklärt. Zugleich hat der EuGH festgestellt, dass die Entscheidung 2010/87/EG der Kommission über Standardvertragsklauseln … Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer („Schrems II“) stärkt den Datenschutz für EU-Bürgerinnen und Bürger weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden