Checkliste für Anbieter von Kooperationsplattformen (Stand: 2016-10-19)

Ergänzender Hinweis: Mit dem Erscheinen der “Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden für Online-Lernplattformen im Schulunterricht” (April 2016) liegt nun ein Dokument vor, das die Anbieter zur Aufbereitung ihrer Unterlagen nutzen können. Dieses Dokument wurde als Kapitel 3 in das NLQ-Dokument “Hilfen zur Einführung einer Kooperationsplattform in der Schule” eingearbeitet.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen arbeitet an einer Checkliste, um sie den Anbietern von Kooperationsplattformen zur Verfügung zu stellen. Auf deren Basis können die Anbieter Dokumente erstellen, um den Schulen die Überprüfung und Einschätzung wichtiger technischer Aspekte im Rahmen der Vorabkontrolle, bei der Erstellung einer Verfahrensbeschreibung sowie beim Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zu ermöglichen.

Natürlich sind die eigenverantwortlichen Schulen als Daten verarbeitende Stellen für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Bei der Einführung einer Kooperationsplattform werden aber hohe Anforderungen an die technische und fachliche Kompetenz der Schulen gestellt. Die Anbieter sind in der Regel viel eher in der Lage, ihr Produkt nach den Kriterien der Checkliste zu beurteilen und das Ergebnis den Schulen in schriftlicher Form verfügbar zu machen.